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Illegale Ferienwohnungen...
In Bayern will das Kabinett höhere Strafen für die Zweckentfremdung von Wohnraum einführen: Wer seine Wohnung in Gebieten mit Wohnraummangel dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzieht, soll künftig nicht nur mit bis zu 50.000 Euro, sondern mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld belangt werden können.
Vielerorts werden Mietwohnungen ohne Genehmigung zum Beispiel über Buchungsportale wie Airbnb als Ferienwohnungen angeboten. Da befürchtet wird, dass diese Zweckentfremdungen das Problem der Wohnungsknappheit verschärfen, haben viele Städte und Gemeinden Zweckentfremdungsverbote erlassen.
Bayern: Kabinett beschließt höhere Strafen bei Zweckentfremdung
Das Kabinett will in Bayern höhere Strafen für die Zweckentfremdung von Wohnraum einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen die Minister am 7.3.2017, wie die Staatskanzlei in München mitteilte. Die Änderung des eigentlich im Sommer auslaufenden Gesetzes solle es Gemeinden mit Wohnraummangel ermöglichen, den Wohnungsbestand dauerhaft und noch effektiver zu schützen.
Im Fokus des Gesetzesentwurfs steht vor allem die vorübergehende Vermietung von Wohnungen an Touristen. Künftig sollen Bußgelder von bis zu einer halben Million Euro verhängt werden können, wenn Wohnungen in Gebieten mit Wohnraummangel dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Bisher betrug das Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Zudem soll das Gesetz noch klarer als bisher festlegen, wann die Grenze zur Zweckentfremdung überschritten ist, und die Durchsetzung des Verbots verbessern.
[Quelle: haufe.de]
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